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Neugestaltung

Neugestaltungen von Friedhofsabteilungen (beispielsweise auch die so genannte 2 Felder-Wirtschaft), sowie die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen sind nur einige Punkte der Schulung als auch Berechnungsgrundlagen, und weitere Aspekte die beispielsweise bei Anpassung der Friedhofssatzungen notwendig sein können. Da viele Friedhofsatzungen teilweise Jahrzehnte alt sind, fehlen unter anderem klare und eindeutige Regelungen im Bezug auf zeitgemäße Gestaltungsmöglichkeiten. Ebenso sind meist Urnengräber und deren Gestaltung nicht einmal erfasst, da manche Friedhofe erst seit kurzem oder teilweise noch gar keine Urnengräber anbieten.

 

 

Weitere Fragen, wie beispielsweise:

„Was geschieht mit Grableerständen? Welche günstige - und vor allem nachhaltige Bestattungsformen gibt es?“ diese Fragen müssen heute kompetent beantwortet werden, so Klaus Thanheiser (Präsident des BDG): „Unsere Mitgliedsbetriebe sind seit Jahren, bestmöglichster Ansprechpartner für Friedhofsverwaltungen, aber wir wollen uns stetig weiterentwickeln, die Zeit bleibt ja auch nicht stehen. Entscheidend ist, dass wir unsere übergreifende Erfahrung und unser komplettes Netzwerk mit einbringen können“. Erst kürzlich waren unsere Grabsteinunternehmen geschlossen an der bundesweit - zukunftsweisenden Ausstellung „Orte, die gut tun“ in der Berliner Parochialkirche am Alexanderplatz beteiligt.